König Maximilian I. (1459–1519) vollzieht am 6. Juli 1502 in Ulm die Urkunde zur Gründung der LEUCOREA. Kaiserliche und päpstliche Urkunden bilden die zentralen Rechtsgrundlagen für Universitäten. Ungewöhnlich ist, dass Maximilian zur Zeit der Ausstellung des Stiftungsbriefs noch nicht Kaiser ist. Das wirkt sich aber offenbar nicht auf die Rechtsgültigkeit des Dokuments aus. Von größter Bedeutung ist, dass die Fakultäten ermächtigt werden, akademische Grade zu verleihen, die Universität sich qua Statuten eine eigene Ordnung geben darf und ihr die akademische Gerichtsbarkeit übertragen wird. – Zur Quelle im Urkundenbuch von Walter Friedensburg