* 18. Oktober 1683 in Wittenberg; † 4. Mai 1752 ebenda. Jurist
Leyser hat sich bei der Entwicklung von Privat- und Strafrecht einen Namen gemacht. Seine Rechtsanschauungen, die er zu Beginn des 18. Jahrhunderts entwickelte, beeinflussten Rechtsauffassungen nachhaltig. Leysers Wirken war bereits vom Vernunftrecht geprägt und vom Naturrechtsphilosophen Samuel von Pufendorf. Zwischen 1713 und 1748 erstellte er eine Sammlung von über 700 Arbeiten, die er und seine Schüler verfasst hatten. In dieser werden Urteile der Gerichte und Spruchfakultäten wiedergegeben und erläutert.
- 1699 Immatrikulation an der Juristischen Fakultät der Universität Wittenberg
- 1704 Wechsel nach Halle und Studienreisen unter anderem in Holland, England und Italien
- 1707 juristisches Lizentiat und Professor der Rechte an der Universität Wittenberg (Disputation mit „De Logomachiis lurisperitorum“)
- 1709 Doktor beider Rechte
- 1712 Professor an der Universität Helmstedt
- 1717 Hofgerichtsassessor in Wolfenbüttel, 1721 Hofrat in Braunschweig
- 1729 Ruf an die Universität Wittenberg; Leyser wurde zudem Direktor des geistlichen Konsistoriums, Beisitzer am Hofgericht und Inhaber eines Schöffenstuhls am Hof; später Beförderung zum Hofrat
Ausgewählte Werke (online verfügbar / deutsche Sprache)
- Über die Pflicht der Ehemänner, ihren Weibern zu gehorchen: Heraus gegeben zum Nutzen und zur Ehre der Frauenzimmer, Alberti, Wien 1791
- Meditationes ad Pandectas, 11 Bde.
Weitere Digitalisate (auch in lateinischer Sprache)
Ausgewählte Sekundärliteratur (online verfügbar)
- Martin Heger: Recht im „Alten Reich“ – Der Usus modernus, in: Zeitschrift für das Juristische Studium 1 (2010), S. 29–39, hier S. 32f.
- Johann Georg Meusel: von Leyser (Augustin), in: ders., Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller, Bd. 8, Verlag Gerhard Fleischer der Jüngere, Leipzig 1808, S. 216–231 – Eingeschränkte Buchansicht bei Google Books
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