Am 24. November 1537 verleiht der sächsische Kurfürst Johann Friedrich (1503–1554) der Wittenberger Universität das Recht der Erbgerichtsbarkeit über die Universitätsdörfer Pratau, Apollensdorf, Piesteritz, Teuchel, Dietrichsdorf, Melzwig, Reuden, Eutzsch, Köpenick und Abtsdorf. Die Dörfer in unmittelbarerer Nähe zu Wittenberg waren früher Grundbesitz des Allerheiligenstifts, nun hatten die Bauern der Dörfer der Universität unmittelbar bestimmte Abgaben zu leisten. Die LEUCOREA wiederum konnte in den Dörfern Gericht halten und Geldbußen und Gerichtskosten als weitere Einnahmequellen geltend machen. Zur Quelle