Am 6. Juni 1521 wird Justus Jonas Nachfolger von Henning Göde als Propst des Wittenberger Allerheiligenstifts. An das Propstamt ist die Kirchenrechtsprofessur an der LEUCOREA geknüpft. Jonas, der dies als Belastung seines Gewissens empfindet, erreicht schließlich die Trennung von Propstamt und Professur, während die Bezahlung der Professoren weiterhin aus finanziellen Mitteln des Allerheiligenstifts erfolgt. In der Fundationsurkunde von 1536 wird dies dann auch formal festgeschrieben.