In der Fundationsurkunde für die LEUCOREA, ausgestellt vom sächsischen Kurfürsten August (1526–1586), werden die Finanzierungsgrundlagen der Wittenberger Universität erneut festgelegt. Interessant daran sind vor allem die Rechte, welche die LEUCOREA gegenüber den Dörfern des Umlands geltend machen konnte. Gegenüber den „Universitätsdörfern“ wurde ihr das Recht der Erbgerichtsbarkeit über diese bestätigt. Hinzu kamen unter anderem Lehnsabgaben, die Beteiligung an Erlösen bei Grundstücksverkäufen, Fuhr- und Handdienste, Kornpacht und Zins von Eiern, Gänsen und Hühnern. Zur Quelle